Coronavirus (COVID-19)

Das wichtigste Ziel lautet auch dieses Jahr, einen kontinuierlichen Präsenzunterricht zu gewährleisten und je nach Risikolage gezielt Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen am Schulstandort zu setzen.

Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen. Den Rahmen für alle in Österreich geltenden Corona-Maßnahmen bildet der Variantenmanagementplan der Bundesregierung. In diesem Sinne sind auch jene für den Schulbereich vorgesehenen Maßnahmen eng mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt.

Selbstverständlich werden die Lockerungsmaßnahmen evaluiert und das Infektionsgeschehen genau beobachtet. Bei veränderter Risikolage werden auch zukünftig entsprechende Testsysteme bereit gestellt werden.

Antigen-Selbsttests für alle Schülerinnen und Schüler:

Der Antigentest für Schüler/innen hat zwei zentrale Vorteile: Der Tupfer muss nur in den vorderen Bereich der Nasenhöhle eingeführt werden und erfordert keinen Rachenabstrich – weshalb diesen Test jeder unkompliziert selbst durchführen kann.

Nach 15-30 Minuten wird das Ergebnis sichtbar. Wie auch andere Schnelltests ist der Selbsttest insbesondere dafür geeignet, eine hohe Virenlast nachzuweisen. Das bedeutet wiederum, dass Personen, die hoch ansteckend sind, rasch erkennbar sind.

Welcher Antigen-Selbsttest wird verwendet?

Schüler/innen der Volksschulen und der Sonderschulen erhalten die Selbsttests von „Flowflex“ der Firma ACON Biotech.

Allgemein | Nasplošno:

Wenn Ihr Kind krank ist, lassen Sie es bitte zu Hause | Če je otrok bolan, naj ostane doma:

Infektionen (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt, soll zu einem Fernbleiben vom Unterricht führen:

Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes.

Das Zusammentreffen von mehreren Symptomen (z.B. Kurzatmigkeit, hohes Fieber) sind ernstzunehmende Hinweise, die eine weitere Abklärung erforderlich machen (z.B. über die Telefonnummer 1450).

Weitere Informationen | nadaljne informacije:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung