Schulbetrieb ab dem 28. Februar 2022

  • Präsenzpflicht an Schulen für alle Schülerinnen und Schüler.
  • Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance-Learning umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt. Auch kann bei entsprechender Risikolage für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht für schulautonom einzelne Klassen verfügt werden.
  • Externe Personen können wieder an die Schule kommen.

Ab dem 5. März 2022, entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie externe Personen in Klassen- und Gruppenräumen sowie in Lehrer/innen-/Konferenzzimmern. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge und starker Durchmischung kommt (zum Beispiel Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht.